Für Lebensmittel, beschränkte Verwendung. Nicht zum direkten Genuss geeignet. Die Zugabe von Milchsäure laut abgedruckter Dosierungstabelle dient zur Einstellung des Säuregehaltes auf die erforderlichen Anfangssäurewerte. Milchsäure ist weingesetzlich zugelassen bei der Herstellung von Apfel- und Birnenwein sowie bei Erdbeer- und Hagebuttendessertwein vor der Gärung. Die Milchsäure hat den Vorteil, dass sie im Most oder Wein stabil ist und nicht mehr abgebaut wird, wie dies bei anderen Säuren der Fall sein kann.